Deutsches Recht unterstützt die Schlüsselnotdienst Abzocker

Wiedermal gibt es ein Gerichtsurteil, dass die Klage eines Betroffenen der viel zu viel für eine Türöffnung bezahlt hat, abgeschmettert hat. Der Südkurier berichtet:Wucher-Klage scheitert: Schlüsselnotdienst darf 414 Euro berechnen Es ist wirklich traurig mit anzusehen wie täglich unwissende Bürger, von diesen Firmen, um ihr wohl verdientes Geld gebracht werden. Kurz gesagt ist eine Klage wegen Wucher nicht möglich. Da sich diese Firmen als Schlüsselnotdienst von den lokalen Schlüsseldienstunternehmen absetzen. Das Argument ist 24 Stunden am Tag Bereitschaft als Notdienst zu leisten und deswegen sind die Kosten höher als bei lokalen Schlüsseldiensten ohne Bereitschaftsdienst. Aber das ist dem Gericht Grund genug die hohen Kosten nicht im Bereich Wucher anzusiedeln.

Deswegen passen Sie als Verbraucher und Kunde eines Schlüsselnotdienstes gut auf welche Firma Sie beauftragen. Die Frage muss aber gestellt werden. Wann schiebt der Gesetzgeber dieser Praxis einen Riegel vor und beendet ein solches handeln. Wo ist die Verhältnismäßigkeit? In dem vorliegendem Fall geht es um 414 Euro für eine Türöffnung. Wir haben sogar schon mehr als das doppelte gesehen. Der absolute Wahnsinn. Und das passiert täglich aufs neue in Deutschland. Aus diesem Grunde ist mir diese Seite auch ein besonderes Anliegen. Ihnen einen Schlüsselnotdienst zu präsentieren mit fairen guten Preisen. Schluss endlich mit der Abzocke in der Branche. Deutschlandweit werden Schlüsseldienste von mir vorgestellt mit gutem Preis Leistungs Verhältnis. Schauen Sie nach einem Schlüsseldienst der von Hornsoftware vermarktet wird. Dann finden Sie gute und ehrliche Schlüsselnotdienste in ganz Deutschland.